Europäische Union oder Europäische Gemeinschaft
Seit 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft. Damit ist die Europäische Union Rechtsnachfolgerin unter anderem der Europäischen Gemeinschaft. Es ist damit auch grundsätzlich möglich, den Ursprung Europäische Union anzugeben. Es besteht nach Einschätzung der IHK Region Stuttgart aber keinesfalls die Verpflichtung hierzu, weil die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft und damit auch der Zollkodex weiterhin gelten. Einige Publikationen haben in den letzten Tagen hierzu für Verwirrung gesorgt. Die Lage ist folgendermaßen:
- Die Zollverwaltung akzeptiert weiterhin nur die bisherigen Bezeichnungen/Abkürzungen auf Warenverkehrsbescheinigungen, Lieferantenerklärungen oder Ursprungsnachweisen. Dies sind: Europäische Gemeinschaft, CE, ECC
- Die IHK akzeptiert neben den bisher möglichen Bezeichnungen zusätzlich die Bezeichnung Europäische Union auf Ursprungszeugnissen

